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Maschinen-Begutachtung
Gewerbebetrieb - Überprüfung der Sicherheitsvorschriften für Maschinen; Privatgutachten
Eine Metalldruckerei beabsichtigte, unter Beibehaltung der bisherigen Prozessabläufe, ihren Maschinenpark auf einen anderen Standort zu verlegen.
Aus diesem Anlass war behördlich bedungen zu prüfen, ob die Maschinen den einschlägigen Sicherheitsvorschriften zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Inverkehrbringung entsprechen.
Die Maschinen – vorwiegend Heißprägemaschinen, Prägepressen, Bohrmaschinen und ein Kompressor – wurden in Augenschein genommen. Die Marken, Typen, Baujahre, Anschlussleistungen etc. wurden anhand der Maschineninventarliste an betriebsbereiten Objekten kontrolliert bzw. neu aufgenommen.
Die Bedienung der Maschinen wurde im Sinne der einschlägigen Sicherheitsvorschriften zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung durch Beobachtung der Bedienung verifiziert.
Änderungen zur Verbesserung der Sicherheit wurden angeregt.
Auf Grund seiner Recherchen kam Dr. Weiss zum Ergebnis, dass alle Maschinen den zum Zeitpunkt der Inverkehrbringung geltenden Sicherheitsvorschriften entsprachen. Gegen einen Weiterbetrieb in gleicher Art auf einem anderen Standort wurde kein Einwand erhoben.
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