|
 |
Haftpflicht des Planers
Dienstleistungsbetrieb - Mängel bei der Planung von haus- und elektrotechnischer Anlagen; Gerichtsgutachten
Ursachenforschung
Ein Fitness-Center plante eine Erweiterung durch Errichtung weiterer Gebäudekomplexe, wobei die Planung/Realisierung dieser Erweiterung in insgesamt 5 Bauabschnitten erfolgen sollte.
Mit der Planung der Haustechnik (Gewerke Heizung, Lüftung und Sanitäre) sowie der Elektrotechnik wurde ein Technisches Büro beauftragt.
Im Zuge der Abwicklung des Projektes kam es zu Unstimmigkeiten zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber über die technisch optimale (und kostengünstigste) Lösung einiger Teilbereiche des Projektes, was letztendlich in der Weigerung des Auftraggebers resultierte, die vom Auftragnehmer gelegten Honorarnoten zu begleichen.
Dr. Weiss wurde vom Gericht beauftragt, eine Klärung der technischen Belange, insbesondere des tatsächlichen Auftragsinhalts, der tatsächlich erbrachten Leistungen und der allfälligen Mängel der Planung durchzuführen, sowie die Honorarforderungen des Planers gemäß Vertrag zu verifizieren.
|