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Haftpflicht des Planers
Fernwärmebetrieb - Systemschaden in einem ausgedehnten Fernwärmenetz; Versicherungsgutachten
Ursachenforschung, begleitende Kontrolle der Schadenssanierung, Schadensmanagement, Rechnungsprüfung
An den Absperrarmaturen eines Fernwärmenetzes trat ca. 7 Jahre nach dessen Errichtung auf Grund von Rost ein Mangel auf, der einen umfangreichen Folgenschaden verursachte.
Dr. Weiss wurde von der Haftpflichtversicherung des Planers beauftragt zu klären, was die eigentliche Ursache des Schaden ist und inwieweit der Versicherungsnehmer für diesen Schaden verantwortlich gemacht werden kann.
An der Errichtung des Fernwärmenetzes waren viele verschiedene Firmen inkl. des Auftraggebers des Planers ausführend beteiligt, welche zum Teil selbständige Änderungen vornahmen.
Dr. Weiss hat daher umfangreiche Recherchen zum Thema „Wer war, wofür, in welcher Phase des Projektes verantwortlich?“, angestellt.
Auf Grund seiner Untersuchungen konnte Dr. Weiss klären, dass der Schaden primär auf einen Materialmangel, wegen Verwendung von nicht korrosionsbeständigen Teilkomponenten der Armaturen und ungeeignetem Korrosionsschutzanstrich, zurückzuführen war.
Dieser Mangel war aber weder von der Installations- oder der Baufirma noch von der örtlichen Bauaufsicht bemerkt worden.
Nachdem die Ursache des Schadens festgestellt und die Liefergrenzen der beteiligten Firmen geklärt waren wurde eine Quotelung des Schadens auf die verantwortlichen Firmen vorgeschlagen.
Weiters nahm Dr. Weiss eine begleitende Kontrolle der Schadenssanierung, sowie eine Rechnungsprüfung über die durch die Sanierung entstandenen Kosten vor.
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