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KFZ-Haftpflicht – Folgeschaden, BU-Schaden
Energieversorgungsunternehmen - Schaden an einer Mitteldruck(PN64)-Erdgas-Schieberstation durch einen PKW-Unfall;
Versicherungsgutachten
Begleitende Kontrolle der Schadenssanierung, Rechnungsprüfung
Eine Erdgas-Schieberstation wurde im Zuge eines PKW-Unfalls beschädigt.
Dr. Weiss wurde vom Haftpflicht-Versicherer des Fahrzeuglenkers mit der Erfassung und Prüfung von schadensrelevanten Umständen, sowie mit der begleitende Kontrolle der Sanierung und der Rech-nungsprüfung und beauftragt.
Zwecks eindeutiger Feststellung, welche Teile der Ferngasstation durch den Unfall beschädigt worden waren, wurde eine Vermessung der Station durch einen befugten Geometer vor Inangriffnahme der Reparaturarbeiten, von Dr. Weiss gefordert.
Auch die Originalzeichnungen, dienend zur bau- und gewerberechtlichen Genehmigung der Station, sowie die Stellungnahme des Sachverständigen der Stmk. Landesregierung, welcher bescheidgemäß die technische Qualität des sanierten Abschnittes zu genehmigen hat, wurden herangezogen.
Nach Beendigung der Erneuerung der Schieberstation fand eine Druckprobe in Anwesenheit von Dr. Weiss statt.
Das „Anbinden“ der neuen Station an das Netz fand in Anwesenheit von Dr. Weiss an einem Sonntag statt, wobei umfangreiche Absperrungen bei den vorgelagerten und den nachgelagerten Schieberstationen erforderlich waren. Der Sonntag wurde im Hinblick darauf, dass an diesem Tag der geringste Gasverbrauch und damit der geringste Vermögensschaden zu erwarten ist, gewählt.
Der augenscheinlich unbeschädigte Teil der Gasstation wurde im Einvernehmen mit dem Auftraggeber auf einer Richtplatte einer Rohrbaufirma nach Anweisungen durch Dr. Weiss mit einer Genauigkeit von +/- 1 mm vermessen.
Ergänzend wurde eine Oberflächenprüfung nach dem Magnetpulver-Verfahren durchgeführt.
Auf Grund des Ergebnisses dieser Prüfung wurden mit dem Amtssachverständigen Gespräche über die Notwendigkeit der Erneuerung auch des augenscheinlich nicht beschädigten Teiles der Gasstation geführt.
Die Rechnungen des Geschädigten wurden auf Grund der Wahrnehmungen während der begleitenden Kontrolle der Sanierung sowie der Überprüfungen kontrolliert.
Der Zeitwert der Station wurde unter Heranziehung der Erfahrungen großer deutscher Gasnetzbetreiber bei Ermittlung der Schadens-Ersatzleistung berücksichtigt.
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