KFZ-Haftpflicht - Museumstramway
Durch einen Autounfall wurde eine Museums-Tramway, Baujahr 1928, beschädigt.
Der Geschädigte stellte die Bedingung, dass – nachdem der Wagon eine Antiquität darstellt – alle Teile originalgetreu wieder hergestellt werden mussten.
Der Sachverständige begutachtete den entstandenen Schaden und führte anschließend umfangreiche Recherchen bezüglich der Möglichkeiten einer Reparatur bzw. einer Reproduktion einzelner Teile, unter Berücksichtigung der Kostenminimierung, durch.
Basierend auf den Erkenntnissen seiner Recherchen schätzte der Sachverständige Schadensausmaß und Schadenshöhe ab.
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