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Dr.Weiss & Partner Anlagenplanung GmbH

 

 

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KFZ-Haftpflicht - Klärschlamm-Trocknungsanlage

Ein mit Klärschlamm befüllter Transportcontainer stürzte von einem LKW in den Annahmebunker einer Klärschlamm-Trocknungsanlage und beschädigte dabei die Austragsvorrichtung.

Der Sachverständige wurde beauftragt, das entstandene Schadensausmaß festzustellen, sowie den Sach- und den Betriebsunterbrechungsschaden zu bewerten.

Im Zuge der Auftragsabwicklung wurden 4 Befunde durchgeführt (Besichtigung der beschädigten Klärschlamm-Trocknungsanlage, des Containers, des schadenskausalen LKWs samt dem beschädigten Hakengerät für Containertransport)
Weiters wurden der Schadenshergang durch Befragung von Augenzeugen nachvollzogen und die Bestandteile der Trocknungsanlage sowie deren Arbeitsweise untersucht.

Die erforderlichen Sanierungsmaßnahmen, sowie eine provisorische Reparatur, zwecks Minimierung des Betriebsunterbrechungsschadens, wurden ausgearbeitet und im Zuge des Schadensmanagements begleitend kontrolliert.

Die Höhe des Sachschadens wurde ermittelt.
Der Betriebsunterbrechungsschaden wurde unter Berücksichtigung, dass die Klärschlamm-Trocknungsanlage sich zum Zeitpunkt des Schadens noch immer im Probebetrieb befand (während einer Dauer von 5 bis 7 Monaten vor dem Schaden war die Anlage von ca. 5000 möglichen Betriebsstunden nur 1000 Stunden in Betrieb), ermittelt.

 

DDipl.-Ing.Dr. Peter J. Weiss - A-8020 Graz, Strauchergasse 12A - Tel.: 0043/ 316/ 71 35 98-0, Fax: Dw 9 - E-mail: consult@pw-weiss.com