Elementarschaden - Blitzschlag
In einer Druckerei kam es während eines Gewitters zu einem kurzzeitigen Stromausfall, der in weiterer Folge zum Stillstand und zur Beschädigung von Druckmaschinen führte (Sach- und Betriebsunterbrechungsschaden).
Der Sachverständige führte noch am Tag der Auftragserteilung, einen Erstbefund durch, bei dem das Schadensausmaß in Augenschein genommen wurde.
Der bezüglich des Betriebsunterbrechungsschadens günstigste Sanierungsablauf wurde ausgearbeitet und ein Verfahren zur Erfüllung der Lieferverpflichtungen der Druckerei gegenüber ihren Kunden durch Sonderschichten fixiert.
Die Mehrkosten dieser Sonderschichten wurden als Maßnahme zur Minderung der Folgekosten der Betriebsunterbrechung gewertet.
Die vom Versicherungsnehmer angegebene Höhe des Sach- und des Betriebsunterbrechungsschadens wurden vom Sachverständigen entsprechend dem tatsächlichen Schadensausmaß berichtigt.
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